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Sonderregelung fuer Erbschaftsteuer bei kleinen Grundstuecken - Bedingungen und Steuerersparnis

Die japanische Sonderregelung fuer kleine Grundstuecke bei der Erbschaftsteuer: 6 Anwendungsvoraussetzungen und Berechnungsbeispiele.

Etwa 1 Min. Lesezeit

Die Sonderregelung fuer kleine Grundstuecke (小規模宅地等の特例) kann die Erbschaftsteuer erheblich reduzieren. Dieser Artikel erklaert die Voraussetzungen.

Was ist die Sonderregelung?

Bei kleinen Wohn- oder Betriebsgrundstucken kann der Bewertungsabschlag fuer Erbschaftsteuerzwecke 50-80% betragen.

6 Anwendungsvoraussetzungen

  1. Das Grundstueck muss als Wohnflaeche oder Betriebsflaeche genutzt werden
  2. Bestimmte Flaechen-Obergrenzen (330 m2 fuer Wohnen)
  3. Erbe muss das Grundstueck selbst nutzen oder erhalten
  4. Bei der Wohnnutzung muss der Erbe im selben Haushalt gelebt haben (oder Ausnahmen greifen)
  5. Keine anderweitige Veraeusserung oder Nutzungsaenderung vor Abgabe der Erbschaftsteuererklaerung
  6. Korrekte Anmeldung in der Steuererklaerung

Fazit

INA&Associates beraet bei allen steuerlichen Aspekten der Immobilienvererbung.

Daisuke Inazawa, President & CEO of INA&Associates Inc.

Autor

Präsident und CEOINA&Associates Inc.

Daisuke Inazawa ist Präsident und CEO der INA&Associates Inc., eines japanischen Immobilienunternehmens mit Hauptsitz in Osaka und einer Niederlassung in Tokio. Er verantwortet die drei Kerngeschäfte des Unternehmens — Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management — im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai.

Seine Expertisefelder umfassen Investitionsstrategien für ertragbringende Immobilien, Ertragsoptimierung im Mietgeschäft, Immobilienberatung für ultravermögende Privatpersonen (UHNWI) und institutionelle Investoren sowie grenzüberschreitende Immobilieninvestments. Er bietet datenbasierte Beratung mit langfristigem Horizont für Investoren in Japan und im Ausland.

Unter dem Leitbild „das wichtigste Vermögen eines Unternehmens sind seine Menschen" positioniert er INA&Associates als „Unternehmen für Investitionen in Humankapital" und engagiert sich für nachhaltige Unternehmenswertschöpfung durch die Entwicklung von Talenten. Als Unternehmer äußert er sich darüber hinaus regelmäßig zu Führung und Unternehmenskultur in Zeiten des Wandels.

Er verfügt über elf japanische Berufsqualifikationen: lizenzierter Immobilienmakler (Takken), zertifizierter Real Estate Consulting Master, lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter, lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung, zertifizierter Mietverwalter, Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist), zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter Klasse A, zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien, zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen und lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte.

  • Lizenzierter Immobilienmakler (Takken)
  • Zertifizierter Real Estate Consulting Master
  • Lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter
  • Lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung
  • Zertifizierter Mietverwalter
  • Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter Klasse A
  • Zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien
  • Zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen
  • Lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte