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COLUMN

Erschließungsarbeiten (zōsei kōji) in Japan: Arten, Kostenrahmen und Kostensenkung – für internationale Investoren erklärt

Die Arten der Baulandherrichtung in Japan (Planierung, Aufschüttung, Baugrundverbesserung u. a.), die Logik der Kostenschätzung und Ansätze zur Kostensenkung – ausführlich aus Sicht von Immobilienanlage und Projektentwicklung erklärt, mit Vergleich zum DACH-Raum.

Zuletzt aktualisiert: Etwa 4 Min. Lesezeit

Wer ein Grundstück in Japan besitzt und es wirtschaftlich nutzen möchte, steht vor einer Grundvoraussetzung: Der Boden muss überhaupt bebaubar sein. Anders als deutschsprachige Investoren aus dem DACH-Raum es von einem als „Bauland“ ausgewiesenen, meist bereits erschlossenen Grundstück gewohnt sind, bedeutet der bloße Erwerb eines Grundstücks in Japan keineswegs, dass sofort mit dem Bau begonnen werden kann. In vielen Fällen ist zuvor eine dem geplanten Nutzungszweck entsprechende Erschließungs- und Geländeaufbereitung erforderlich. Dieser Vorgang heißt auf Japanisch zōsei kōji (造成工事) und hat in seiner Kombination aus regulatorischen, geologischen und kostenseitigen Besonderheiten kein exaktes Gegenstück im deutschen Baurecht. In diesem Beitrag erläutern wir Inhalt, Kosten und Ansätze zur Kostensenkung dieser Arbeiten – gezielt aus der Perspektive internationaler Investoren.

Was bedeutet Erschließungsarbeit (zōsei kōji)?

Unter zōsei kōji (造成工事) versteht man Arbeiten, die ein Grundstück in einen Zustand versetzen, in dem Gebäude oder Anlagen errichtet werden können; die offizielle Bezeichnung lautet takuchi zōsei (宅地造成, „Herrichtung von Bauland zu Wohnzwecken“). Sie werden an Grundstücken durchgeführt, die sich in ihrem Ausgangszustand nicht nutzen lassen – etwa Reisfelder und Äcker (ta·hatake, 田畑), Hanglagen oder dicht mit Bäumen bewachsene Flächen. Für internationale Investoren, die eine Immobilienanlage oder Projektentwicklung in Japan erwägen, ist die realistische Einschätzung dieser Erschließungskosten ein zentraler Faktor der Investitionsentscheidung. Dies ist eine spezifisch japanische Besonderheit: Während im DACH-Raum die technische Erschließung (Strom, Wasser, Kanal, Straßenanbindung) und die kommunale Baulandausweisung meist bereits vor dem Verkauf abgeschlossen sind, verlagert sich in Japan ein erheblicher Teil dieser Aufbereitung – insbesondere die geländetechnische und geotechnische Herrichtung – in die Verantwortung des Käufers. Ein scheinbar günstiges Grundstück kann sich dadurch nachträglich verteuern, wenn die Erschließungskosten nicht von Anfang an einkalkuliert wurden.

Welche Hauptarten von Erschließungsarbeiten gibt es?

Je nach Zustand des Grundstücks werden die folgenden Arbeiten miteinander kombiniert. Anders als bei einem bereits erschlossenen deutschen Baugrundstück, bei dem der Käufer im Wesentlichen nur die Baugrube ausheben lässt, kann in Japan die Erschließung mehrere eigenständige Gewerke umfassen, die jeweils separat kalkuliert und beauftragt werden.

Planierung und Herrichtung (seichi)

Als seichi (整地) bezeichnet man das Einebnen von geneigten oder unebenen Flächen. Glasscherben, Betonbruchstücke, Bäume, Steine und ähnliche Fremdkörper werden entfernt und die Oberfläche wird verdichtet. Beim Bau von Wohngebäuden sind die Kosten für die Planierung üblicherweise bereits im Bauvorhaben enthalten. Für einen DACH-Investor ist die Parallele der Baustelleneinrichtung und Erdplanie geläufig – neu ist jedoch, dass in Japan auch diese Grundleistung bei unerschlossenen Flächen ausdrücklich Teil des zōsei-Umfangs sein kann.

Baumfällung und Wurzelrodung (bassai·bakkon)

Hierbei geht es nicht nur um die Entfernung von Bäumen und Pflanzen an der Oberfläche, sondern auch um das Herausziehen der im Erdreich verbliebenen Wurzeln, die dem Gebäude im Weg stehen (bassai·bakkon, 伐採・伐根). Je nach Zustand des Grundstücks können diese Arbeiten teuer werden – ein Punkt, der bei ehemals land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen erfahrungsgemäß unterschätzt wird.

Aufschüttung und Abtrag (mori·do / kiri·do)

Als mori·do (盛り土, Aufschüttung) bezeichnet man das Aufbringen von Erdreich auf ein tiefer als die Straße gelegenes Gelände, um Überschwemmungs- und Überflutungsschäden vorzubeugen. Als kiri·do (切り土, Abtrag) bezeichnet man das Abtragen von Hanglagen zur Einebnung; da hierbei der ursprünglich gewachsene Boden freigelegt wird, bleibt die Tragfähigkeit tendenziell besser erhalten. Diese Unterscheidung ist in Japan besonders sicherheitsrelevant, weil aufgeschüttete Böden (mori·do) bei Erdbeben und Starkregen erfahrungsgemäß anfälliger sind als gewachsener Boden – ein Risikoaspekt, den Investoren im vergleichsweise erdbebenarmen DACH-Raum in dieser Schärfe nicht kennen.

Hangsicherung und Stützmauern (dodome / yōheki kōji)

Diese Arbeiten (dodome, 土止め, bzw. yōheki kōji, 擁壁工事) werden nach Aufschüttung oder Abtrag stets ausgeführt und errichten Stützmauern, um ein Abrutschen des Erdreichs zu verhindern. In jüngerer Zeit nehmen Hangsicherungsarbeiten auch zu präventiven Katastrophenschutzzwecken zu. Für DACH-Investoren ist die statische Funktion einer Stützmauer vertraut; die japanische Besonderheit liegt darin, dass Stützmauern hier nicht nur der Geländegestaltung, sondern maßgeblich dem Schutz vor seismisch und wetterbedingt ausgelösten Erdrutschen dienen und entsprechend strenger reguliert und dimensioniert sind.

Baugrundverbesserung (jiban kairyō)

Bei der Bauplanung wird die Tragfähigkeit des Baugrunds untersucht, und wird jiban kairyō (地盤改良, Baugrundverbesserung) dann durchgeführt, wenn der Boden voraussichtlich langfristig die Lasten nicht tragen kann. Bei weichem Untergrund, der ursprünglich Reisfeld, Acker oder Meeresgrund war, ist dieser Schritt unverzichtbar. Es gibt verschiedene Verfahren, darunter die Oberflächenverbesserung (hyōsō kairyō, 表層改良), die Säulenverfestigung (chūjō kairyō, 柱状改良) sowie Stahlrohrpfähle (kōkan kui, 鋼管杭). Anders als in weiten Teilen des DACH-Raums, wo tragfähiger Fels- oder Kiesuntergrund häufig ohne aufwändige Ertüchtigung bebaut werden kann, ist in weiten Teilen Japans – etwa in den durch Aufschwemmung entstandenen Ebenen von Tokio und Osaka – eine Baugrundverbesserung eher die Regel als die Ausnahme.

Aushubentsorgung (zando shobun)

Als zando shobun (残土処分) bezeichnet man den Abtransport des beim Abtrag anfallenden Überschussbodens vom Grundstück. Da die Annahmestellen begrenzt sind und in jeder Präfektur strenge Vorschriften zur Bodenbeschaffenheit gelten, können hierfür unerwartet hohe Kosten anfallen. Deutschsprachige Investoren kennen die Entsorgung von Aushub und den Nachweis der Bodenklasse aus dem Kreislaufwirtschaftsrecht; in Japan ist jedoch die präfekturweise unterschiedliche Regulierung und die knappe Verfügbarkeit von Deponien ein eigenständiger, schwer im Voraus kalkulierbarer Kostentreiber.

Wie hoch sind die üblichen Kosten für Erschließungsarbeiten?

Ein pauschaler Richtwert lässt sich schwer nennen

Da die Kosten von Erschließungsarbeiten je nach Zustand des Grundstücks, geplantem Umfang und betroffener Fläche stark schwanken, muss man die Kalkulation mit der Prämisse vornehmen, dass sich die tatsächlichen Kosten von den Werten der amtlichen „Kostentabelle für die Herrichtung von Bauland“ (takuchi zōsei-hi no kingaku-hyō, 宅地造成費の金額表, für Zwecke der Erbschaftsteuerbewertung) unterscheiden – auch wenn diese Tabelle als Anhaltspunkt dient. Diese Tabelle wird von der japanischen Finanzverwaltung (国税庁, National Tax Agency, NTA) für steuerliche Bewertungszwecke veröffentlicht; sie ersetzt jedoch kein bauliches Angebot. Deutschsprachige Leser kennen diese Trennung aus dem Verhältnis von Bodenrichtwert und tatsächlichem Bau-Angebot – in Japan ist die steuerliche Bewertungsgrundlage und der reale Baupreis jedoch besonders deutlich zu trennen.

In welchen Fällen werden die Kosten höher?

Die Kosten steigen, wenn viele verschiedene Arbeiten erforderlich sind, wenn die betroffene Fläche oder das Bodenvolumen groß ist oder wenn das Gelände steil geneigt ist. Überlagern sich mehrere Gewerke, ist es keine Seltenheit, dass die Kosten das Anderthalb- bis Zweifache des ursprünglichen Budgets erreichen. Für Investoren aus dem DACH-Raum bedeutet dies: Die im Kaufpreis eines japanischen Grundstücks scheinbar enthaltene Reserve kann durch eine Kombination aus Abtrag, Aufschüttung, Stützmauer und Baugrundverbesserung schnell aufgezehrt werden – ein Risiko, das anders als bei einem voll erschlossenen deutschen Baugrundstück von Anfang an in der Renditerechnung veranschlagt werden sollte.

Ansätze, um die Erschließungskosten zu senken

Die wirksamste Maßnahme zur Kostensenkung besteht darin, das Erschließungsunternehmen direkt zu beauftragen. Schaltet man ein Immobilienunternehmen dazwischen, entsteht eine Zwischenmarge und die Kosten steigen. Zudem ist es unerlässlich, von mehreren Unternehmen Angebote einzuholen und zu vergleichen. Bewerten Sie ganzheitlich – einschließlich Reaktionsfähigkeit, Referenzen und Nachbetreuung. Ein struktureller Unterschied zum DACH-Raum liegt darin, dass in Japan der Vertrieb über zwischengeschaltete Vermittler weit verbreitet ist; internationale Investoren, die die Landessprache nicht sprechen, geraten dadurch leichter in mehrstufige Margenketten. Genau hier setzt der Wert eines vertrauenswürdigen, direkt verantwortlichen Partners vor Ort an.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ist für Erschließungsarbeiten eine Genehmigung erforderlich?

Durch das im Mai 2023 in Kraft getretene „Gesetz zur Regulierung von Baulandherrichtung und bestimmten Aufschüttungen“ (盛土規制法, morido kisei-hō, Aufschüttungs-Regulierungsgesetz) ist innerhalb ausgewiesener Regulierungszonen für die Herrichtung von Bauland oder für Aufschüttungen ab einer bestimmten Größenordnung eine Genehmigung des Präfekturgouverneurs oder einer vergleichbaren Behörde erforderlich. Zur Gewährleistung der Sicherheit ist es üblich, Genehmigung und Ausführung einem erfahrenen Fachbetrieb zu übertragen. Anders als im DACH-Raum, wo die Baugenehmigung meist zentral im Bauantragsverfahren gebündelt ist, handelt es sich hier um ein eigenständiges, erst 2023 verschärftes Regime, das direkt aus tödlichen Erdrutschkatastrophen an aufgeschütteten Hängen hervorgegangen ist.

Wie hoch sind die Kosten für die Baugrundverbesserung ungefähr?

Je nach Verfahren unterschiedlich, gilt für ein Wohngrundstück von etwa 30 tsubo (坪, ein japanisches Flächenmaß; 30 tsubo entsprechen ca. 99 m²) als Anhaltspunkt: bei Oberflächenverbesserung etwa 500.000–1.000.000 JPY (ca. 2.900–5.900 €; Umrechnung zu 170 JPY/EUR, 10.000 JPY ≈ 59 €), bei Säulenverfestigung etwa 1.000.000–1.500.000 JPY (ca. 5.900–8.800 €) und bei Stahlrohrpfählen etwa 1.500.000–3.000.000 JPY (ca. 8.800–17.600 €).

Kann man ein Grundstück nach der Erschließung in der Regel sofort veräußern?

Nach Abschluss der Erschließung wird eine Baugrundprüfung durchgeführt; treten keine Probleme auf, ist das Grundstück wie ein gewöhnliches Grundstück veräußerbar und bebaubar. Allerdings kann die Stabilisierung des Baugrunds mitunter Zeit in Anspruch nehmen, sodass eine entsprechende Prüfung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erforderlich ist. Für DACH-Investoren empfiehlt es sich, diesen Zeitpuffer – anders als bei sofort verwertbarem deutschem Bauland – von vornherein in den Exit- und Finanzierungsplan einzurechnen.

Daisuke Inazawa, President & CEO of INA&Associates Inc.

Autor

Präsident und CEOINA&Associates Inc.

Präsident und CEO der INA&Associates Inc. Verantwortet Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai. Spezialisiert auf Investitionsstrategien für Renditeimmobilien und Beratung für ultravermögende Privatanleger.

Daisuke Inazawa ist Präsident und CEO der INA&Associates Inc., eines japanischen Immobilienunternehmens mit Hauptsitz in Osaka und einer Niederlassung in Tokio. Er verantwortet die drei Kerngeschäfte des Unternehmens — Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management — im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai.

Seine Expertisefelder umfassen Investitionsstrategien für ertragbringende Immobilien, Ertragsoptimierung im Mietgeschäft, Immobilienberatung für ultravermögende Privatpersonen (UHNWI) und institutionelle Investoren sowie grenzüberschreitende Immobilieninvestments. Er bietet datenbasierte Beratung mit langfristigem Horizont für Investoren in Japan und im Ausland.

Unter dem Leitbild „das wichtigste Vermögen eines Unternehmens sind seine Menschen" positioniert er INA&Associates als „Unternehmen für Investitionen in Humankapital" und engagiert sich für nachhaltige Unternehmenswertschöpfung durch die Entwicklung von Talenten. Als Unternehmer äußert er sich darüber hinaus regelmäßig zu Führung und Unternehmenskultur in Zeiten des Wandels.

Er hat elf japanische Berufsqualifikationen erworben: lizenzierter Immobilienmakler (Takken), zertifizierter Real Estate Consulting Master, lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter, lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung, zertifizierter Mietverwalter, Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist), zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter Klasse A, zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien, zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen und lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte.

  • Lizenzierter Immobilienmakler (Takken)
  • Zertifizierter Real Estate Consulting Master
  • Lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter
  • Lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung
  • Zertifizierter Mietverwalter
  • Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter Klasse A
  • Zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien
  • Zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen
  • Lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte