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Wie Kann Man einen Problematischen Mieter Rechtssicher aus einer Wohnanlage Räumen? Voraussetzungen, Ablauf und Hinweise

Dieser Leitfaden erläutert die Voraussetzungen für die Räumung eines Mieters aus einer Wohnanlage, den Verfahrensablauf, Anwaltskosten und wichtige Vorsichtsmaßnahmen. Außerdem zeigt er den Umgang mit Mietrückständen und Lärmbelästigung. INA&Associates.

Zuletzt aktualisiert: Etwa 2 Min. Lesezeit

Im Management von Eigentumswohnungen ist der Umgang mit problematischen Mietern, die zwangsweise ausziehen müssen, eine Herausforderung, die sich nicht immer vermeiden lässt. Eine Zwangsräumung kann jedoch nicht allein nach dem Ermessen des Eigentümers durchgeführt werden, sondern erfordert rechtliche Voraussetzungen und ein geordnetes Verfahren. In diesem Beitrag erläutern wir die Voraussetzungen für eine Zwangsräumung, den Ablauf der einzelnen Schritte und wichtige Hinweise.

Unter welchen Voraussetzungen kann ein Mieter aus einer Wohnung zwangsweise entfernt werden?

Eine Zwangsräumung ist eine schwerwiegende Maßnahme, die die Rechte des Mieters einschränkt, und setzt daher einen berechtigten Grund sowie ein ordnungsgemäßes Verfahren voraus. Sie kommt in Betracht, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Mietrückstand von mehr als 3 Monaten

In der Praxis werden Mietrückstände von nur ein bis zwei Monaten meist nicht als ausreichender Grund für eine Zwangsräumung anerkannt. Eine Zwangsräumung kommt in Betracht, wenn der Rückstand drei Monate oder länger andauert und der Mieter auch auf Mahnungen nicht reagiert.

Wiederkehrende Lärmbelästigung

Lärmbelästigungen, die sich trotz mehrfacher Hinweise nicht verbessern, können ein Grund für eine Zwangsräumung sein, weil sie das Leben anderer Mieter erheblich beeinträchtigen. Es ist wichtig, Beschwerdeprotokolle aufzubewahren.

Unerlaubte Haustierhaltung

Wird in einer Immobilie mit Haustierverbot eine unerlaubte Haustierhaltung festgestellt, kann wegen Vertragsverletzung der Auszug verlangt werden. Beschwerden aus der Nachbarschaft und Protokolle zur Situationsfeststellung dienen dabei als Beweismittel.

Überschreitung der Bewohnerzahl oder unerlaubte Untervermietung

Wenn mehr Personen in der Wohnung leben als im Vertrag vorgesehen oder die Wohnung ohne Zustimmung des Eigentümers weitervermietet wird, liegt ein Vertragsverstoß vor. Dasselbe gilt für eine unerlaubte Nutzung als Ferienunterkunft.

Beschädigung des Gebäudes oder vertragswidrige Nutzung

Wer ein Gebäude vorsätzlich beschädigt oder eine als Wohnraum vermietete Einheit als Geschäftsstelle nutzt, verwendet die Immobilie entgegen dem Vertragszweck und erfüllt damit einen Räumungsgrund.

Wie läuft der Weg bis zur Zwangsräumung ab?

Eine Zwangsräumung erfolgt in mehreren Stufen. Damit das Verfahren rechtlich wirksam ist, sollten alle Schritte sorgfältig umgesetzt werden.

Schritt 1: Mündliche und schriftliche Abmahnung

Zunächst erfolgt eine mündliche Abmahnung. Bleibt eine Verbesserung aus, sollte eine schriftliche Warnung folgen. Wichtig ist, Datum und Inhalt zu dokumentieren.

Schritt 2: Mitteilung per Einschreiben mit Inhaltsnachweis

Wenn keine Verbesserung erkennbar ist, wird die Absicht zur Vertragskündigung per Einschreiben mit Inhaltsnachweis mitgeteilt. Diese Form ist als rechtlicher Beleg wirksam.

Schritt 3: Mitteilung über die Vertragskündigung

Bleibt eine Verbesserung auch nach Ablauf einer Frist zur Nachbesserung (in der Regel ein bis zwei Wochen) aus, wird die Auflösung des Mietvertrags förmlich mitgeteilt.

Schritt 4: Erhebung einer Räumungsklage

Reagiert der Mieter nicht auf eine freiwillige Auszugsaufforderung, wird beim Gericht Räumungsklage erhoben. Zieht der Mieter auch nach dem Urteil nicht aus, folgt das Vollstreckungsverfahren.

Schritt 5: Zwangsvollstreckung

Auf Grundlage des Gerichtsurteils veranlasst der Vollstreckungsbeamte den Auszug des Mieters. Da dabei auch Kosten für den Abtransport zurückgelassener Gegenstände entstehen können, sollte dies als letztes Mittel eingeordnet werden.

Worauf sollte der Eigentümer bei der Zwangsräumung besonders achten?

Werden Fehler im Verfahren gemacht, kann dies auch für den Eigentümer nachteilig sein. Achten Sie auf die folgenden Punkte.

Eigenmächtiges Handeln ist strikt untersagt

Es ist rechtswidrig, wenn der Eigentümer eigenmächtig das Schloss austauscht oder Gepäckstücke entfernt. Gehen Sie unbedingt stets den rechtlichen Weg.

Beweise dokumentieren und sichern

Beschwerdeaufzeichnungen, Fotos und schriftliche Korrespondenz sollten als Beweismittel chronologisch gesichert werden. Das kann sich im Gerichtsverfahren vorteilhaft auswirken.

Frühzeitige Beratung durch einen Anwalt

Das Verfahren der Zwangsräumung erfordert Fachkenntnisse. Wenn Sie frühzeitig einen Rechtsexperten konsultieren, können Sie angemessen reagieren.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

F. Nach wie vielen Monaten Mietrückstand ist eine Zwangsräumung möglich?

Im Allgemeinen gelten drei Monate oder mehr als Richtwert. Allerdings kann auch ein wiederholter Rückstand von jeweils einem Monat als schwerwiegend bewertet werden.

F. Mit welchen Kosten ist bei einer Zwangsräumung zu rechnen?

Als Richtwert gelten Anwaltskosten von 300.000 bis 600.000 Yen, Gerichtskosten von mehreren zehntausend Yen und Kosten der Zwangsvollstreckung von 300.000 bis 500.000 Yen. In manchen Fällen können die Gesamtkosten über 1 Million Yen liegen.

F. Wie lange dauert das Verfahren der Zwangsräumung?

Von der Abmahnung bis zur Zwangsvollstreckung dauert es in der Regel etwa sechs Monate bis ein Jahr. Wenn sich das Gerichtsverfahren verlängert, ist mit zusätzlicher Zeit zu rechnen.

Daisuke Inazawa, President & CEO of INA&Associates Inc.

Autor

Präsident und CEOINA&Associates Inc.

Präsident und CEO der INA&Associates Inc. Verantwortet Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai. Spezialisiert auf Investitionsstrategien für Renditeimmobilien und Beratung für ultravermögende Privatanleger.

Daisuke Inazawa ist Präsident und CEO der INA&Associates Inc., eines japanischen Immobilienunternehmens mit Hauptsitz in Osaka und einer Niederlassung in Tokio. Er verantwortet die drei Kerngeschäfte des Unternehmens — Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management — im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai.

Seine Expertisefelder umfassen Investitionsstrategien für ertragbringende Immobilien, Ertragsoptimierung im Mietgeschäft, Immobilienberatung für ultravermögende Privatpersonen (UHNWI) und institutionelle Investoren sowie grenzüberschreitende Immobilieninvestments. Er bietet datenbasierte Beratung mit langfristigem Horizont für Investoren in Japan und im Ausland.

Unter dem Leitbild „das wichtigste Vermögen eines Unternehmens sind seine Menschen" positioniert er INA&Associates als „Unternehmen für Investitionen in Humankapital" und engagiert sich für nachhaltige Unternehmenswertschöpfung durch die Entwicklung von Talenten. Als Unternehmer äußert er sich darüber hinaus regelmäßig zu Führung und Unternehmenskultur in Zeiten des Wandels.

Er hat elf japanische Berufsqualifikationen erworben: lizenzierter Immobilienmakler (Takken), zertifizierter Real Estate Consulting Master, lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter, lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung, zertifizierter Mietverwalter, Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist), zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter Klasse A, zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien, zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen und lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte.

  • Lizenzierter Immobilienmakler (Takken)
  • Zertifizierter Real Estate Consulting Master
  • Lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter
  • Lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung
  • Zertifizierter Mietverwalter
  • Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter Klasse A
  • Zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien
  • Zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen
  • Lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte